Mietminderung nach Wasserschaden
Die Wasserschäden sind immer wieder mit sehr hohen Ausgaben verbunden. Vor allem die Mieter sind häufig von den Folgen solcher Unglücke betroffen. Sie haben die Auswirkungen meist über längere Zeit auszubaden.
Nachdem es immer wieder, nach Eintritt eines Schadens mit Wasser, für die Mieter längere Zeit Einbußen in der Mietqualität gibt, hat nun der Gesetzgeber die Möglichkeit der Mietminderung nach Wasserschaden eingeführt, diese ist auch vor dem Gericht einzuklagen.
Diese gesetzliche Regelung ist auch bitter nötig gewesen, da, ist ein Wasserschaden vorhanden, die Renovierungsarbeiten, bzw. die Tatsache, bis eine Wohnung wieder voll nutzbar ist, meist mehrere Wochen, oft sogar Monate andauern kann. Dies ist meist auf darauf zurückzuführen, dass die Schuldfrage sehr schwierig zu klären ist und auch die Versicherungen mit Kostenvoranschlägen der Handwerker usw. sich sehr lange Zeit lassen.
Mietminderung kann sowohl durch den Zustand der Wohnung, die Lärmbelästigung der Arbeiter die den Schaden beheben, aber auch durch Schimmelbildung und andere Gegebenheiten geltend gemacht werden.
Nach dem Gesetz sind klare Staffelungen, in Bezug auf einen Abzug der Mietkosten möglich. Diese sind von 10 % bis 50 % je nach Auswirkung der Schäden vom Mieter einzufordern.
Das Internet bietet sehr gute Informationen zu diesem Thema und auch zu den gesetzlichen Bestimmungen. Was aber immer häufiger auch gefragt ist, sind Seiten die Ratschläge und Tipps geben können. www.wasserschaden-tipps.de ist eine solche Homepage, die immer wieder bei den Besuchern beliebt ist.
Eines ist auf alle Fälle immer nach einem Wasserschaden die Folge. Der Mieter ist der, der in einen Mietshaus diese erdulden muss. Also soll er auch dafür entschädigt werden. Die Vermieter sind natürlich bestrebt, die Miete wie gehabt weiter zu kassieren. Hier gibt es oft auch keine außergerichtliche Einigung und so landen Fälle in diesen Bereich immer wieder vor den Gerichten, da die Mieter ihr zustehendes Recht einklagen müssen.
Dies war ein beitrag von Roland veröffentlicht 15.12.2010
Kommentare zum Thema Wasserschaden und Mietminderung
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